- Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der HAWO Energie Trading GmbH („HAWO Energie“ oder „Verkäufer“), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer angebotenen Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2. Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt HAWO Energie nicht an, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn HAWO Energie in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.3. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen HAWO Energie und dem Kunden.
1.4. Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. - Vertragsabschluss
2.1. Vertragsangebote von HAWO Energie sind unverbindlich und freibleibend, soweit sie nicht anders bezeichnet sind. Verträge kommen erst durch die Auftragsbestätigung oder Ausführung der Bestellung durch HAWO Energie zustande.
2.2. Die im Online-Shop des Verkäufers dargestellten Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots durch den Kunden. Die tatsächliche Beschaffenheit der Ware ergibt sich auch aus der dem Angebot und der Auftragsbestätigung beigefügten HAWO Energie Leistungsbeschreibung zum Weiterverkauf („Leistungsbeschreibung“).
2.3. Der Kunde kann das (Kauf-)Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierten Online-Bestellprozesses abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Kaufangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab.
2.4. Der Verkäufer kann das (Kauf-)Angebot des Kunden innerhalb von zehn Arbeitstagen annehmen, indem er dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.5. Bei der Abgabe eines Angebots über den Online-Shop des Verkäufers werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
2.6. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.
2.7. Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
2.8. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. - Preise; Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten. Wo zutreffend, werden Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben gesondert berechnet.
3.2. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
3.3. HAWO Energie behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Preissteigerungen im Bereich der Beschaffungskosten, sowie der Transport- und Abwicklungskosten eintreten. Dasselbe gilt entsprechend für Preissenkungen. Der auf dieser Grundlage angepasste Preis beruht auf derselben Kalkulationsgrundlage wie der ursprünglich vereinbarte und dient nicht der Gewinnsteigerung.
3.4. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Bei allen anderen Zahlungsarten ist der Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Frist ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wünscht der Kunde ein Zahlungsziel, so ist HAWO Energie berechtigt, im Namen des Kunden eine Bonitätsprüfung bei einem entsprechenden Kreditinstitut durchführen zu lassen. Wird die Bonität des Kunden vom Kreditinstitut bestätigt, kann HAWO Energie ein Zahlungsziel von bis zu 30 Tagen innerhalb eines festgelegten Kreditlimits gewähren. Dies wird in der Regel mit einem Aufschlag von 1,5% erteilt, falls nicht anders vereinbart.
3.5. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzögerungen den Kaufvertrag nach mehrfachem Mahnen des Käufers zu beenden. - Liefer- und Versandbedingungen
4.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager vereinbart. Erfolgt die Lieferung von Waren auf dem Versandweg (Spedition/Expressversand/Paketversand), so ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
4.2. Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung. HAWO Energie wird sich im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs bemühen, die Liefertermine und Lieferfristen einzuhalten. Dies setzt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung unserer Vorlieferanten voraus. Die Fristbestimmung ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Vereinbarung nicht derart wesentlich, dass das gesamte Geschäft mit der rechtzeitigen Lieferung steht oder fällt.
4.3. HAWO Energie ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
4.4. Auf Wunsch des Kunden bietet HAWO Energie den Transport der Kaufsache durch einen Dritten an. Die insoweit anfallenden Kosten für den Transport trägt der Kunde; diese werden auf der Auftragsbestätigung und auf der Rechnung ausgewiesen.
4.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt.
4.6. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, kann HAWO Energie Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen verlangen. Dies z.B. kann geschehen, weil der Kunde oder Endkunde des Kunden nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden oder Endkunden mit angemessener Frist angekündigt wurde. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und eventuell anfallende weitere Kosten.
4.7. Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Sache geht im Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der schuldhaften Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten auf den Kunden über.
4.8. Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen durch den Verkäufer setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
4.9. Lieferungen sind entgegenzunehmen, wenn sie unerhebliche Mängel aufweisen. - Höhere Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. - Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. - Haftung
7.1. Die Geltendmachung von Mängelrechten ist davon abhängig, dass der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
7.2. Als Beschaffenheit der Ware gelten grundsätzlich nur die Eigenschaften als vereinbart, die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, welche der Auftragsbestätigung beigefügt ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch HAWO Energie oder Dritte enthalten keine verbindliche Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit der Ware.
7.3. HAWO Energie haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Für einfache Fahrlässigkeit haftet HAWO Energie nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung in diesem Fall auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
7.5. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
7.6. HAWO Energie haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der gelieferten Ware durch den Kunden oder durch unsachgemäße Installation oder Nutzung verursacht werden. - Schadensersatzhaftung
8.1. Die Haftung von HAWO Energie ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.2. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Schäden durch fahrlässige Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei grober Fahrlässigkeit. - Zurückbehaltung, Abtretung
11.1. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die zugrunde liegenden Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
11.2. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen. - Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
12.1. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
12.2. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
12.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. - Datenschutz
13.1. HAWO Energie nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts.
13.2. Weitere Informationen zur Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von HAWO Energie zu finden. Diese ist auf der Website des Verkäufers abrufbar und Bestandteil dieser AGB.
13.3. Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu den in der Datenschutzerklärung angegebenen Zwecken einverstanden.